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Terms &
Conditions

Stand 2025 — RAW Concept GmbH, Bonn

§ 01
Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der RAW Concept GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von CGI-Dienstleistungen, Retouching, Animation, und damit verbundenen kreativen Leistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 02
Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer, um wirksam zu sein.

§ 03
Preise & Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Projektbeginn ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Die verbleibenden 50 % sind bei Lieferung der finalen Dateien zahlbar.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei ausstehendem Zahlungseingang die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zu unterbrechen.

§ 04
Leistungsumfang & Revisionsrunden

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Im Standard sind zwei Revisionsrunden je Projekt inklusive. Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.

Eine Revisionsrunde umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vorgelegten Zwischenstand. Mehrere Einzeländerungen, die zu einem Zeitpunkt gemeinsam übermittelt werden, gelten als eine Revisionsrunde. Änderungen, die über das ursprünglich vereinbarte Briefing hinausgehen, gelten nicht als Revision, sondern als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet.

§ 05
Freigabeprozess & Lieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zwischenstände und finale Ergebnisse innerhalb von 5 Werktagen schriftlich freizugeben oder Änderungswünsche zu kommunizieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber gesondert auf den Ablauf der Frist und die Folgen hinweisen und eine angemessene Nachfrist setzen.

Finale Dateien werden nach vollständiger Zahlung in den vereinbarten Formaten (standardmäßig TIFF, JPG oder MP4) per Download-Link geliefert. Download-Links sind 30 Tage gültig.

§ 06
Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle erstellten Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte am finalen Bildmaterial. Art, Umfang und Territorium der Nutzungsrechte werden im Angebot spezifiziert.

3D-Quelldaten, Szenenfiles, Texturen und Projektdaten verbleiben grundsätzlich im Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht herausgegeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und gesondert vereinbart und vergütet.

Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Arbeiten in seinem Portfolio und auf Social-Media-Kanälen zu präsentieren, sofern der Auftraggeber dem nicht aus legitimen Gründen widerspricht.

§ 07
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Informationen und Daten (insbesondere CAD-Daten, Referenzen, Briefings, Markenrichtlinien) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Mehraufwände, die hierdurch entstehen, können gesondert berechnet werden.

§ 08
Stornierung & Kündigung

Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 7 Tage vor Projektbeginn: 25 % des Gesamthonorars
  • Bis 3 Tage vor Projektbeginn: 50 % des Gesamthonorars
  • Nach Projektbeginn: 100 % des bis dahin erbrachten Leistungsanteils

Bereits erbrachte und abrechenbare Leistungen werden in jedem Fall vollständig in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

§ 09
Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass bereitgestellte Materialien (Fahrzeugdaten, Logos, Markenmaterialien) frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten entstehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 10
Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (zum Beispiel Naturkatastrophen, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall der Telekommunikationsnetze oder Energieversorgung), berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 11
Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 12
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13
Kontakt

RAW Concept GmbH
Geschäftsführer: Vitali Enes
Rabinstraße 1, 53111 Bonn

E-Mail: contact@raw-concept.de
Telefon: +4922830415971